Waffenpsychologische Gutachten in Hollabrunn/Weinviertel/Niederösterreich

„Waffenpsychologische Verlässlichkeit“ als Voraussetzung für die waffenrechtlichen Urkunde

Für den Erwerb und Besitz von genehmigungspflichtigen Schusswaffen in Österreich ist der Erwerb einer waffenrechtlichen Urkunde (Waffenbesitzkarte oder Waffenpass) erforderlich. Zudem ist auch ein Gutachten zur „waffenpsychologischen Verlässlichkeit“ bei der Behörde (Bezirkshauptmannschaft oder Bundespolizeidirektion) vorzulegen.

Erklärungen:

Waffenbesitzkarte:

Erwerb und Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B

 

Waffenpass:

Erwerb, Besitz und Führen einer Schusswaffe der Kategorie B

 

Waffenführerschein:

Nachweis in Österreich für die Befähigung im geschulten und sachgemäßen Umgang mit Waffen. Der Waffenführerschein ermächtigt nicht zum Besitz und Führen von Schusswaffen.

 

Waffen der Kategorie B:

zB Faustfeuerwaffe, halb- automatische Schusswaffen, Repetierflinte

Ausgenommen von der Beibringung eines waffenpsychologischen Gutachtens sind:

  • InhaberInnen einer Jagdkarte (diese haben sich bereits einer Verlässlichkeitsprüfung im Rahmen der Jagdprüfung unterzogen) und

  • Personen, die im Rahmen eines Dienstverhältnisses eine Schusswaffe der Kategorie B erhalten haben (zB PolizistInnen).

 

ABER: Auch wenn Sie bereits im Besitz eines waffenrechtlichen Dokumentes sind, können Sie von Seiten der Behörde aufgefordert werden, ein psychologisches Gutachten vorzulegen.

 

 

Waffenpsychologische Gutachten

Das waffenpsychologische Gutachten muss lt. § 8 Abs. 7 S 2 WaffG Aufschluss darüber geben, ob Sie „dazu neigen, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden.

Ausschließungsgründe für die Verlässlichkeit sind zB: Alkohol- oder Drogenmissbrauch, psychische Erkrankung, geistige Beeinträchtigung, körperliche Beeinträchtigung, welche die Person daran hindert, mit Waffen sachgemäß umzugehen.

 

Voraussetzungen für den Erhalt eines Waffendokumentes:

  • Mindestalter 21 Jahre
  • EWR-Staatsbürger
  • Positive Waffenpsychologische Verlässlichkeitsprüfung
  • Rechtfertigung, warum die Person eine Waffe besitzen und/oder führen möchte



Ablauf der waffenpsychologischen Verlässlichkeitsprüfung

  • Die psychologische Untersuchung dauert circa 1-2 Stunden.
  • Es beginnt mit einer Anamnese und Exploration: Erhebung allgemeiner Daten wie Familienstand, Schulbildung, Berufsausbildung etc.; Beantwortung von Fragen warum Sie eine Waffe benötigen, wie die Waffe aufbewahrt wird etc.
  • Danach folgen zwei computerunterstützte Tests, welche wichtige Einstellungen für den Umgang mit Waffen erfassen (zB emotionale Stabilität, Selbstkontrolle, Verlässlichkeit und Risikobereitschaft).
  • Im Anschluss folgt ein persönliches Gespräch, in welchem Sie mir mitteilen, warum Sie eine Schusswaffe der Kategorie B besitzen möchten.



Bei den meisten Menschen fällt das waffenpsychologische Gutachten positiv aus und es wird innerhalb weniger Tagen an Sie per Post versendet.

Falls es zu einem negativen Ergebnis kommt, gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Sie entscheiden sich für eine weiterführende psychologische Untersuchung. Wir besprechen einzelne Bereiche näher und führen weitere psychologische Tests durch.

  2. Sie beenden die waffenpsychologische Begutachtung. In diesem Fall muss nach dem neuen Waffengesetz § 8 Abs 7 der Waffenbehörde eine Meldung über das negative Gutachten mitgeteilt werden (übermittelt werden Name, Geburtsdatum, Information, dass kein positives Gutachten erstellt werden konnte und Datum des Gutachtens).

 

Kosten des waffenpsychologischen Gutachtens:

  • EUR 236,- für den Erstantrag einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses. Dieser Betrag ist gesetzlich festgelegt.

  • Weitere Untersuchung aufgrund von Zweifeln nach der Erstuntersuchung EUR 250,-

  • Wenn Sie bereits eine Waffenbesitzkarte haben und eine Auffälligkeit behördlich festgestellt wurde, kostet die waffenpsychologische Begutachtung EUR 350,-. Die Zuweisung erfolgt in diesem Fall über die Behörde aufgrund einer behördlich festgestellten Auffälligkeit.

Die Bezahlung erfolgt vor Ort vor Überprüfungsbeginn in bar.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis mit.
  • Wenn Sie BrillenträgerIn sind, nehmen Sie Ihre Brille bitte mit.
  • Kommen Sie pünktlich zum Termin oder sagen Sie diesen rechtzeitig (24 Stunden vorher) ab, sollten Sie verhindert sein. Falls Sie ohne Information nicht zum Termin erscheinen, wird ein Ausfallshonorar von EUR 200,- verrechnet.

Wenn Sie noch Fragen zum waffenpsychologischen Gutachten haben bzw. einen Termin vereinbaren möchten, kontaktieren Sie mich bitte.