Psychologische Diagnostik

Adipositaschirurgie

Für die OP-Freigabe bei einer Adipositaschirurgie (Sleeve-Gastrektomie, Roux-en-y-Magenbypass, Mini Bypass/Omega Loop, Magenband) benötigen PatientInnen ein klinisch-psychologisches Gutachten.

Wenn alternative Möglichkeiten zur Gewichtsreduktion (Ernährungsumstellung, Bewegungstherapie) ausgeschöpft wurden, ist ein bariatrischer Eingriff oft die letzte Hoffnung auf ein schlankeres und gesünderes Leben.

Übergewicht kann viele Ursachen haben, diese werden natürlich nicht wegoperiert mit dem Eingriff (vor allem die emotionalen Wunden). Empfehlenswert ist in jedem Fall eine postoperative begleitende Therapie, wo Sie die Ursachen aufspüren können und die seelischen Wunden heilen dürfen.

 

Ablauf:

  • Anamnese und Exploration, testpsychologische Untersuchung, Dauer 1,5 bis 2 Stunden.
  • Im Anschluss erstelle ich das Gutachten und sende es Ihnen innerhalb weniger Tage zu.
  • Wenn gewünscht, Besprechung der Testergebnisse in einem anschließenden Termin, Dauer 0,5 bis 1 Stunde 
  • Kosten EUR 250,-

 

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Ästhetisch-Chirurgische Eingriffe

Vor ästhetisch-chirurgischen Eingriffen (zB Schamlippenkorrektur, Korrektur einer Brustasymmetrie usw) können Plastische Chirurgen ein psychologisches Gutachten verlangen, mit welchem körperdysmorphe Störungen (dh Menschen fühlen sich aufgrund eines Körperteiles entstellt, hässlich, schämen sich, die Gedanken kreisen nur noch um das Aussehen…) abgeklärt werden sollen. 

In manchen Fällen übernehmen die Krankenkassen einen Teil der Kosten für die Operation (zB bei einer Brustreduktionsplastik). 

Sie haben wahrscheinlich schon einen längeren psychischen und/oder physischen Leidensdruck und wünschen sich eine chirurgische Korrektur der betroffenen Körperstelle (Brust, Nase, Ohren, Schamlippen etc).

Plastische Chirurgen verlangen vor dem Eingriff oft eine klinisch-psychologische Begutachtung, bei welcher der psychische Leidensdruck und die Motive für die ästhetische Korrektur erhoben werden. 


Ablauf:

  • Anamnese und Exploration
  • Testpsychologische Untersuchung
  • Dauer 1-3 Stunden
  • Im Anschluss erstelle ich das Gutachten und sende es Ihnen innerhalb weniger Tage zu.
  • Kosten EUR 300,-


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Ausbildung Klinische und Gesundheitspsychologie

Nach dem Psychologengesetz (2013) §7 ist es Voraussetzung, dass für die Zulassung zur postgraduellen Ausbildung zur Klinischen Psychologie und Gesundheitspsychologie „die psychische Eignung auf Grundlage eines klinisch-psychologischen Gutachtens (…)“ erhoben werden muss.

Bitte beachten Sie, dass das Gutachten bei Vorlage nicht älter als ein Jahr sein darf.


Ablauf:

  • Anamnese und Exploration
  • Testpsychologische Untersuchung
  • Dauer 1-2 Stunden
  • Im Anschluss erstelle ich das Gutachten und sende es Ihnen innerhalb weniger Tage zu.
  • Kosten EUR 200,-

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Beurteilung der Arbeits(un)fähigkeit

Wenn Sie nicht mehr arbeitsfähig sind, dann haben Sie wahrscheinlich schon viele psychische und/oder körperliche Belastungen hinter sich. 

Für eine Arbeitsunfähigkeit gibt es zahlreiche Ursachen: Körperliche Einschränkungen, psychische Belastung, vermehrter Arbeitsaufwand, Mobbing, Differenzen mit KollegInnen und Vorgesetzten, Depression, chronischer Erschöpfungszustand (Burnout) etc. Dies kann die Arbeitsfähigkeit einschränken bis hin dazu führen, dass Sie Ihre beruflichen Pflichten (vorübergehend) nicht mehr ausüben können. Ausgehend vom Schweregrad der körperlichen und/oder psychischen Ursachen kann es auch zu einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit bzw. einem Übergang in eine Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension führen. 

Ein klinisch-psychologisches Gutachten, welches Ihre Arbeitsfähigkeit beurteilt, kann eine wesentliche Entscheidungsgrundlage sein, wenn es zB um einen Antrag auf Verlängerung des Krankenstandes oder um einen Pensionsantrag bzw. Invaliditätspensions- oder Berufsunfähigkeitspensionsantrag geht. 

Ziel der klinisch-psychologischen Untersuchung ist die Erhebung Ihrer Gesamtsituation (Belastungsfaktoren, Leistungsfähigkeit, psychischer Leidensdruck, persönliche Ressourcen und Coping Strategien etc) mit Darstellung der Ergebnisse und einer anschließenden Empfehlung.


Ablauf:

  • Anamnese und Exploration
  • Testpsychologische Untersuchung
  • Dauer 2-3 Stunden
  • Im Anschluss erstelle ich das Gutachten und sende es Ihnen innerhalb weniger Tage zu.
  • Die Untersuchung und die Erstellung eines Gutachtens zur Beurteilung der Arbeits(un)fähigkeit sind sehr aufwendig. Die Kosten belaufen sich je nach Aufwand von EUR 690,- - EUR 1.200,-. 

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Waffenpsychologische Verlässlichkeitsprüfung

Wenn Sie einen Erstantrag auf Ausstellung einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses stellen, müssen Sie gemäß §8 Abs. 7 des Waffengesetzes 1996 idF BGBl. I Nr. 97/2018 der Behörde ein psychologisches Gutachten beibringen. 

Mit dem psychologischen Gutachten wird festgestellt, ob Sie dazu neigen - insbesondere unter psychischer Belastung - mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden.

Bitte bringen Sie zur Begutachtung einen amtlichen Lichtbildausweis und bei Bedarf eine Lesebrille mit.  


Ablauf:

  • Anamnese und Exploration
  • Testpsychologische Untersuchung
  • Dauer 1-2 Stunden
  • Die Kosten sind mit EUR 236,- gesetzlich geregelt.


Da es sich um ein Ausschlussverfahren handelt, kann zumeist eine positive Stellungnahme ausgestellt werden. Diese erhalten Sie innerhalb weniger Tage nach dem Termin zugesandt. 

Sollte bei der ersten Begutachtung (Stufe 1) Zweifel betreffend eine positive Beurteilung vorliegen, haben Sie folgende Möglichkeiten:

Sie unterziehen sich einer vertiefenden Testdiagnostik (Stufe 2) oder aber Sie entscheiden sich gegen eine weiterführende waffenpsychologische Untersuchung dieser Art.

Für ein Gutachten der Stufe 2 fallen erneut Kosten an. Natürlich steht es Ihnen frei, die weiterführende waffenpsychologische Begutachtung bei einer anderen Begutachtungsstelle durchführen zu lassen.

Bei positiver Absolvierung der Stufe 2 erhalten Sie das Gutachten innerhalb von zwei Wochen nach dem Termin per Post. Bei einem negativen Ergebnis wird kein Gutachten erstellt.

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„Mehr Informationen zur waffenpsychologischen Verlässlichkeitsprüfung finden Sie hier

Zahnbehandlung unter Vollnarkose

Eine Narkose bei Zahnbehandlungen ist in der Regel eine Privatleistung und muss von den PatientInnen selbst finanziert werden. 

Viele Menschen haben aufgrund unterschiedlichster Ursachen eine immense Angst vor dem Zahnarztbesuch, leiden unter einer Spritzenangst oder haben eine Angststörung. Aufgrund dessen schieben sie einen Termin beim Zahnarzt sehr lange hinaus, leiden aber schon unter Schmerzen. 

Wenn bei Ihnen eine Zahnbehandlungsphobie vorliegt und Sie eine Behandlung unter Vollnarkose möchten, benötigen Sie ein psychologisches Gutachten, damit die Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. 

 

Ablauf:

  • Anamnese und Exploration
  • Testpsychologische Untersuchung
  • Dauer 1-2 Stunden
  • Im Anschluss erstelle ich das Gutachten und sende es Ihnen innerhalb weniger Tage zu.
  • Kosten EUR 150,-

 

Andere Fragestellungen auf Anfrage

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