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Honorar für klinisch-psychologische Behandlung
 

Eine Einheit mit einer Dauer von 50 Minuten kostet EUR 100,-.

 
Kostenzuschüsse
Seit dem 1. Jänner 2024 ist die klinisch-psychologische Behandlung in Österreich Kassenleistung. Das bedeutet, dass alle Versicherten von ihrer Sozialversicherung einen Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlung bekommen können. 

Die Behandlungskosten können mit der gesetzlichen Krankenkasse verrechnet werden.
Aktuell beträgt die Höhe der Kostenzuschüsse bei der ÖGK:

  • Einzelsitzung 30 Minuten € 19,30

  • Einzelsitzung 60 Minuten € 33,70

Aktuell beträgt die Höhe der Kostenzuschüsse bei der BVAEB:

  • Einzelsitzung 25 Minuten € 29,20

  • Einzelsitzung 50 Minuten € 50,20

Aktuell beträgt die Höhe der Kostenzuschüsse bei der SVS:

  • Einzelsitzung 25 Minuten € 29,18

  • Einzelsitzung 50 Minuten € 50,00

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Manche Privatversicherungen übernehmen die Kosten je nach Vertrag. Bitte informieren Sie sich hier vorab bei Ihrer Versicherung.

 
Voll finanzierte Kassenplätze
Erfreulicherweise gibt es ab Jänner 2026 erstmals vollfinanzierte Kassenplätze für klinisch-psychologische Behandlung in Österreich.
Nähere Informationen finden Sie hier: Kassenplätze für klinisch-psychologischen Behandlung · BÖP

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Honorar für klinisch-psychologische Diagnostik:

 

 

Die klinisch-psychologische Diagnostik ist eine Privatleistung.

Die Kosten können je nach Fragestellung bzw. Arbeitsaufwand variieren. 

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Manche Privatversicherungen übernehmen die Kosten, bitte fragen Sie bei Ihrem Versicherungsträger nach.

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