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Verschwiegenheit
Klinische und GesundheitspsychologInnen sind gemäß § 37 Psychologengesetz 2013, BGBl. I Nr. 182/2013, zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes oder beim Erwerb der fachlichen Kompetenz im Rahmen der Ausbildung anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.
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Absageregelung
Es gilt eine 24-Stunden-Absageregelung (1 Tag vor dem Termin). Wenn nicht abgesagt wird, ist die Stunde in voller Höhe zu bezahlen. Der Grund dafür ist, dass Ihre Stunde nicht so schnell nachbesetzt werden kann.
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